Kfz-Anmeldung
Von notwendigen Unterlagen bis hin zum Wunschkennzeichen: Alle wichtigen Infos zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs finden Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Die 5 wichtigsten Infos zu Ihrer Kfz-Anmeldung
- Checkliste
-
Um ein Auto anzumelden bzw. umzumelden, können Sie in jede beliebige österreichische Zulassungsstelle, die sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes befindet, gehen.
Sie benötigen für die Kfz Zulassung folgende Unterlagen:
- Fahrzeugdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis
- Gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
- Versicherungsbestätigung (Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht, sofern die Anmeldung in Ihrem Namen durchgeführt wird
- Kosten
-
Kosten (Stand per 2.4.2023) Pkw Motorrad Behördenanteil (gesetzliche Zulassungsgebühr) EUR 119,80 EUR 119,80 Kennzeichentafeln Standard EUR 23,- EUR 13,- Begutachtungsplakette EUR 2,30 EUR 2,30 Bearbeitungsleistung/Kostenersatz EUR 60,80 EUR 60,80 Abfrage Zentrales Melderegister EUR 1,10 EUR 1,10 Gesamtkosten Kfz-Anmeldung EUR 207,00 EUR 197,00 Seit 1.1.2011 ist es auch möglich den Zulassungsschein im Scheckkartenformat zu erhalten. Die Kosten dafür belaufen sich auf EUR 28,10 (Stand 25.09.2023).
- Zulassungsschein | Papier oder Scheckkarte
-
Sie haben die Möglichkeit bei der Zulassung zwischen Papier und Karte zu wählen. Im Rahmen der Anmeldung oder auch danach können Sie entscheiden – der Antrag für einen Scheckkartenzulassungsschein kann unabhängig von der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Der Zulassungsschein als Scheckkarte ist kostenpflichtig.
Im Rahmen der Beantragung des Scheckkartenzulassungsscheins in der Zulassungsstelle erhalten Sie sofort eine vorläufige Papier-Version. Innerhalb von zwei Wochen wird der Scheckkartenzulassungsschein mit der Post nach Hause geliefert. Mit der Zustellung verliert die vorläufige Papier-Version ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein finden Sie auf www.scheckkartenzulassungsschein.at.
Um auch im Ausland einen Versicherungsnachweis erbringen zu können, sollten Sie bei Autoreisen unbedingt eine internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte") mitführen.
- Wunschkennzeichen
-
Im Falle eines Wunschkennzeichens benötigen Sie einen Antrag. Diese Reservierungsbestätigung ist im Verkehrsamt gegen eine Gebühr zu beantragen.
Bei der Bestellung des Wunschkennzeichens in Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte diese Reservierungsbestätigung vor. Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren und kann im Anschluss daran neu beantragt werden bzw. kann auf ein Standardkennzeichen umgestiegen werden.
- Wechselkennzeichen
-
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es Ihnen bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu verwenden. Die Kfz Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden jeweils nur für das teuerste (meist das stärkste) Fahrzeug fällig.
Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen:
- Die Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen (z. B.: Krafträder).
- Das Kennzeichen kann zeitgleich nur auf einem Fahrzeug verwendet werden.
- Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel (1- oder 2-zeilig, Moped- oder Motorradkennzeichen) muss für alle Fahrzeuge gleich sein.
Aktuelle Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at